Das Mansfield-Zertifizierungs-Problem und behördliche Preisuntergrenzen bei Amazon
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Ne plus suivre le balado a échoué
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Zwei Themen dominieren diese Folge von „Bei Anruf Wettbewerb“: Im ersten Teil besprechen die beiden Wettbewerbsfreunde von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Justus Haucap und Rupprecht Podszun, das Warnschreiben der US-Wettbewerbsbehörde FTC an 42 Großkanzleien wegen ihrer Teilnahme am Mansfield-Zertifizierungsprogramm. Der Vorwurf: Über das Programm könnten sich Kanzleien bei Einstellungs- und Beförderungspraktiken koordinieren und damit den Wettbewerb auf Arbeitsmärkten einschränken.Haucap betont den verbraucherschützenden Nutzen von Zertifikaten, weil sie Standards absichern, die man selbst nicht überprüfen kann. Podszun warnt dagegen vor Absprachen zwischen Wettbewerbern – wenn Manager gemeinsam Praktiken abstimmen, leidet der Wettbewerb, auch bei guten Zielen. Im zweiten Teil steht Amazon im Fokus. Das Bundeskartellamt kritisiert die Praxis, dass Amazon aus seiner Sicht zu hohe Preise sanktioniert, indem betroffene Händler aus der Buy-Box entfernt werden. Die ausführliche Begründung der Behörde liegt bislang noch nicht vor. Haucap und Podszun ordnen den Fall jedoch eher zurückhaltend ein: Niedrige Preise sind aus Verbrauchersicht grundsätzlich wünschenswert, der Mechanismus wirkt eigentlich intelligent und hat den Preiswettbewerb auf der Plattform eher angeheizt. Eine klare „Theory of Harm“ ist aus ihrer Sicht nicht ohne Weiteres erkennbar. Bringt die noch nicht veröffentlichte Begründung des Bundeskartellamts weitere Erkenntnisse? Weiterführende InformationenJUVE- US-Federal-Trade-Commission greift 42 Großkanzleien anFTC- Federal Trade Commission Chairman Andrew N. Ferguson Issues Warning Letters to Law Firms on Anticompetitive DEI Hiring