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Kinderpornografie und KI

Kinderpornografie und KI

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Ein beachtlicher Teil digitaler Kinderpornografie wird illegal in der Schweiz gehostet. Der schweizerische Pornografietatbestand (Art. 197 StGB) verbietet nicht nur echte (d.h. reale), sondern auch unechte Kinderpornografie. In Zeiten von KI-Bildgeneratoren ist dies ein Vorteil für die Stafverfolgungsbehörden. Die Schweiz verfügt indes über keine Meldepflicht und hinkt auch bezüglich der Möglichkeiten der definitiven Löschung von Daten anderen Ländern stark hinterher.

Die Juristinnen Jutta Oberlin und Sarah von Hoyningen-Huene haben sich intensiv mit den diversen, rechtlichen Fragestellungen rund um Kinderpornografie auseinandergesetzt. Neben dem Gesetzgeber nehmen sie auch Eltern in die Pflicht, sich jeweils eingehend zu überlegen, welche Kinderbilder sie auf welchen Plattformen ins Netz stellen wollen.

Präventions- und Opferhilfeangebote gibt es unter clickandstop.ch und kinderschutz.ch, sowie für Täterprävention kein-taeter-werden.ch.

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