Komplementärer Schutz und ReImmigration_ Wenn Integration zum rechtlichen Kriterium wird
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Komplementärer Schutz und ReImmigration: Wenn Integration zum rechtlichen Kriterium wird Willkommen zu einer neuen Folge des Podcasts Integration oder ReImmigration.
Mein Name ist Fabio Loscerbo, ich bin Rechtsanwalt in Italien, und in dieser Folge möchte ich ein zentrales Thema der aktuellen Migrationsdebatte behandeln: das Verhältnis zwischen komplementärem Schutz und ReImmigration im Lichte der jüngsten Entscheidungen der italienischen Gerichte. In den letzten Jahren hat sich die Vorstellung verbreitet, der komplementäre Schutz stelle ein automatisches Recht dar, in Italien zu bleiben – gewissermaßen eine Abkürzung zu den Rückführungs- und Abschiebungspolitiken. Diese Darstellung ist falsch. Und das ist keine ideologische Aussage, sondern eine rechtliche. Sie findet weder im geltenden Recht noch in der jüngeren Rechtsprechung eine Grundlage. Der komplementäre Schutz, der derzeit in Artikel 19 des italienischen Einwanderungsgesetzes geregelt ist und durch das Gesetzesdekret Nummer 20 aus dem Jahr 2023 geändert wurde, ist weder eine einfache noch eine allgemeine Schutzform. Es handelt sich um eine subsidiäre Schutzmaßnahme, die nur dann greift, wenn die Entfernung einer ausländischen Person eine Verletzung der verfassungsrechtlichen oder internationalen Verpflichtungen des italienischen Staates darstellen würde, insbesondere des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Hier zeigt sich ein entscheidender Punkt. Schutz beruht nicht auf abstrakten Behauptungen, sondern auf konkreten Tatsachen. Die Gerichte verlangen den Nachweis einer tatsächlichen Verwurzelung im Aufnahmestaat. Rechtmäßige Beschäftigung, legales Einkommen, stabile Wohnverhältnisse, soziale Beziehungen und die Achtung der Regeln. Mit einem Wort: echte Integration. Eine aktuelle Entscheidung des Gerichts von Bologna bringt dies sehr deutlich zum Ausdruck. Der komplementäre Schutz wurde nicht deshalb gewährt, weil die betroffene Person lediglich in Italien anwesend war, sondern weil sie – selbst in einem relativ kurzen Zeitraum – eine tatsächliche Eingliederung in das soziale und wirtschaftliche Gefüge des Landes nachgewiesen hatte, ohne eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darzustellen oder grundlegende Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu verletzen. Dieser Aspekt ist auch für das Verständnis des Paradigmas Integration oder ReImmigration von zentraler Bedeutung. Der komplementäre Schutz ist keine Alternative zur ReImmigration. Im Gegenteil, er bestätigt sie aus rechtlicher Sicht. Er fungiert als Filter. Wer sich tatsächlich integriert, bleibt. Wer sich nicht integriert oder die Regeln systematisch missachtet, scheidet aus dem System aus. Auch die Rechtsprechung ist in diesem Punkt eindeutig. Es besteht keine Verpflichtung des Staates, wirtschaftliches Wohlergehen oder bessere Lebensbedingungen für Personen zu gewährleisten, die keinen echten Integrationsprozess aufgebaut haben. Ebenso wenig gibt es ein absolutes Recht, nicht abgeschoben zu werden. Jeder Einzelfall erfordert eine ernsthafte und konkrete Abwägung zwischen individuellen Rechten und öffentlichen Interessen, wie Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Aus dieser Perspektive ist Integration kein politisches Schlagwort und keine leere Formel. Sie ist ein rechtliches Kriterium. Sie ist eine individuelle Verantwortung. Und sie ist die Voraussetzung, die den weiteren Aufenthalt im Staatsgebiet legitimiert. ReImmigration ist daher keine punitive oder ideologische Maßnahme. Sie ist die natürliche Folge der Missachtung jenes impliziten Pakts, der Rechte und Pflichten miteinander verbindet. Ohne echte Integration kann kein Schutz bestehen. Und ohne klare Regeln kann es kein glaubwürdiges Migrationssystem geben. Das Recht zeigt, wenn es ohne Heuchelei angewendet wird, dass es unterscheiden kann. Es schützt diejenigen, die aufbauen. Und es entfernt diejenigen, die die Regeln ablehnen. Genau das ist die Logik des Paradigmas Integration oder ReImmigration. Vielen Dank fürs Zuhören.
Mein Name ist Fabio Loscerbo.
Bis zur nächsten Folge von Integration oder ReImmigration.
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