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Page de couverture de SPEZIAL: Notvertretungsrecht für Ehegatten

SPEZIAL: Notvertretungsrecht für Ehegatten

SPEZIAL: Notvertretungsrecht für Ehegatten

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Seit dem 01.01.2023 gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten. Das heißt, wer keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung hat, darf im Ernstfall durch seine/n Ehepartner:in vertreten werden. Aber, welche Entscheidungen betrifft das eigentlich? Und wie sieht’s aus, wenn man das gar nicht möchte? Was passiert außerdem, wenn der/die Ehepartner:in gewaltätig ist, und nicht die besten Absichten im Sinn hat? Die Regelung gilt ab Eintreten des Notfalls 6 Monate, in der Zeit darf der/die Partner:in auch wichtige medizinische Entscheidungen fällen.
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